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Sachverständige für Schäden an Gebäuden
Honorar

Die Abrechnung der Leistung erfolgt nach vorheriger Absprache und Festlegung des Honorars beider Vertragsparteien.

Das Honorar wird gemäß § 34 HOAI nach Schwierigkeitsstufe unterster/mittlerer/oberster Satz bzw. ermittelt.

Bei übersehbaren Aufträgen  besteht die Möglichkeit einer Abrechnung nach Arbeitsaufwand / Stundenlohnbasis gemäß HOAI oder einer vereinbarten Pauschale.

Sollten dem SV die nötigen Unterlagen nicht bereitgestellt , sondern überarbeitet oder angefertigt werden, so werden Zuschläge nach Zeitaufwand abgerechnet. 


       

 
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