Die Abrechnung der Leistung erfolgt nach vorheriger Absprache und Festlegung des Honorars beider Vertragsparteien.
Das Honorar wird gemäß § 34 HOAI nach Schwierigkeitsstufe unterster/mittlerer/oberster Satz bzw. ermittelt.
Bei übersehbaren Aufträgen besteht die Möglichkeit einer Abrechnung nach Arbeitsaufwand / Stundenlohnbasis gemäß HOAI oder einer vereinbarten Pauschale.
Sollten dem SV die nötigen Unterlagen nicht bereitgestellt , sondern überarbeitet oder angefertigt werden, so werden Zuschläge nach Zeitaufwand abgerechnet.
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